Eine Überprüfung der Gewerbe
Man kann es tatsächlich nichts als bedenklich beantworten, sobald man die Größenordnungen nicht kennt. Am besten versteht man es an einem Musterbeispiel: welches exakt ein Gewerbe ist, wird legal nicht ausdrücklich definiert. In der Rechtspraxis hat sich mittlerweile jedoch folgende Definition etabliert: Ein Gewerbe ist Daher jede selbstständ